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Religiös motivierte Körper- und Bewusstseinsverletzung
Neben der Frage nach religiös motivierter Körperverletzung ist die vernachlässigte Frage nach religiös motivierter Bewusstseinsverletzung aufzuwerfen. Religiös motivierte Körperverletzung findet unter der Schirmherrschaft von Glaubenssätzen und teils in die Vorgeschichte reichenden bedenklichen Ritualen statt, die von Generation an Generation weitergegeben werden. Was stets mit Verletzungen kindlichen Bewusstseins einhergeht: Das überaus aufnahmefähige und formbare, jede Religion assimilierende kindliche Gemüt wird in nichtzustimmungsfähigem Alter mit Glaubensinhalten gefüttert. Von dieser Bewusstseinsverletzung erholen sich die meisten Betroffenen zeitlebens nicht mehr. Erholung hieße: Den Glauben von Eltern und Gemeinschaft in Frage stellen, um ihn sodann beizubehalten oder abzulegen oder einen anderen Glauben anzunehmen.
Aktuell wird religiös motivierte Körperverletzung mit der Unantastbarkeit religiösen Bewusstseins gerechtfertigt. Diese vielbeschworene Unantastbarkeit ist indes obsolet, da der Bestehensgrund religiösen Bewusstseins und  der intergenerationellen religiösen Gemeinschaften die permanente Indoktrination - also Verletzung - kindlichen Bewusstseins und die Zurichtung kindlichen Gemüts ist. Das heißt: Eltern und Geistliche, die das Recht auf religiös motivierte Körperverletzung fordern, wurden einst als Kinder selbst verletzt, als man sie religiös korsettierte.
Diesbezüglich Alexander Kuppermann:

Über Religion
Dein Bähbäh, Säugling, ist es nicht der einzig mögliche Protest, erbarmungslos in das flammende, schreiende Chaos von Licht und Laut hineingeschleudert zu sein?
Ist dein hilfloses Quäken nicht ohnmächtiges Entsetzen, nicht Klage um die gestorbene Schönheit des Nichts?
Dein Wimmern gilt der Taufe oder Beschneidung?
Du zuckendes Bündelchen Fleisch bist schon felsenfest vom Dasein irgendeines Gottes überzeugt?
Du glaubst, ehe du denkst?
Willst, kaum Mensch geworden, Christ oder Muselman, Feueranbeter oder Mormone sein?
Oder ist Religion nur ein Erbübel, ein Kollektivgebrechen, als besonderes Kennzeichen in Geburtsurkunden vermerkt?

(Alexan (alias Alexander Kuppermann), Mit uns die Sintflut. Fibel der Zeit, Fischer 1987, S. 179)
[Hinzugefügt am 8. September 2012. Modifiziert 11.9.2012]


Islamkunde – ein Schulfach mit Integrationsproblemen? Für eine integrative Religionskunde statt trennenden Islamunterricht

Zwei Dinge sind auseinanderzuhalten: Auf der einen Seite die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, im Oktober 2010 bekanntgegebene Förderung des Lehrfaches Islamische Theologie etwa an den Universitäten von Tübingen und Münster. Auf der anderen Seite die an diesen Stätten vorgesehene Schullehrehrerausbildung für das Fach Islamkunde. Begrüßenswert ist die Förderung des Faches Islamische Theologie genau dann, wenn durch sie eine ergebnisoffene historisch-kritische Auslegung des Koran gefördert wird. In diesem Sinne äußerte Schavan: „An den Universitäten kann sich eine historisch-kritische Methode im Umgang mit dem Koran entwickeln. [...] Mit dem Aufbau dieses neuen Wissenschaftszweiges in Deutschland wollen wir auch internationale Kompetenz einbeziehen. Damit knüpfen wir an eine große Wissenschaftstradition des Islam in vergangenen Jahrhunderten an. Der Schritt der Bundesregierung wird auch international sehr beachtet.“ (http://www.bmbf.de/press/2965.php) Bei alledem wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung offenbar nur unzureichend reflektiert, wie das Thema „Islam“ in den Unterricht zu integrieren ist, soll es nicht separierend wirken.

Um an Schulen nicht separierend zu wirken, sollte das Thema „Islam“ Teil eines umfassenderen Unterrichtsfaches sein, Bestandteil eines integrativen Religionsunterrichts, der an den unterschiedlichen prophetischen monotheistischen Religionen von Judentum, Christentum und Islam zumal auch die Ähnlichkeiten herausstellte. Im Beisein aller Schüler. Wobei der Religionsfreiheit insofern Rechnung zu tragen wäre, dass auch die Religionskritik, etwa im Prozess der neuzeitlichen Aufklärung, thematisiert wird. Ohne Zweifel wäre es ein Leichtes, das Fach Religion entsprechend aufzubauen und dabei dem Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) Genüge zu tun: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Indem ein gesonderter islamischer Religionsunterricht erteilt wird, lässt man eine Chance ungenutzt verstreichen und fördert aktiv die Segregation: Denn was bedeutet es anderes, wenn ein mehr oder minder großer Teil eines Klassenverbandes ausgegliedert wird, um eine gesonderte Unterweisung zu erhalten? Jeder Auszug einer Teilgruppe aus einem Verband bewirkt Segregation und Fraktionenbildung. Im Falle eines gesonderten islamischen Religionsunterrichts bewirkt die Absonderung, dass die separat Unterrichteten sich sehr viel stärker über ihren tatsächlichen oder vermeintlichen Glauben (in den sie, ungefragt, hineingetauft (Christen) oder väterlicherseits hineingezeugt (Moslems) wurden) definieren werden, als es bei einer integrativen Religionskunde der Fall wäre. Statt diesem Problem irgend gerecht zu werden, äußerte Schavan: „Die neuen Zentren bieten nicht nur hervorragende Voraussetzungen für einen verstärkten theologischen Diskurs in den Hochschulen. Wir wollen zugleich dazu beitragen, dass die vier Millionen Muslime, die in Deutschland leben, in unserer Gesellschaft beheimatet sein können. Dazu gehört auch, dass die Kinder Religionsunterricht erhalten und die Religionsgelehrten in den Gemeinden wie auch die jungen Nachwuchswissenschaftler aus den eigenen Reihen der deutschen Muslime kommen.“ (http://www.bmbf.de/press/2965.php) Wie der Exodus einer Teilgruppe aus dem Klassenverband Integration stiften soll, bleibt durchaus schleierhaft.

Integrative Religionskunde an den Schulen beinhaltete, dass keine Aufspaltung des Klassenverbandes in religiös definierte Teilgruppen erfolgt. Es wären Lehrpläne für das Fach Religionskunde zu erarbeiten, die eine Zusammenschau der drei großen prophetischen Religionen bieten. Mit dem gemeinsamen Nenner im Blickpunkt ließen sich im Rahmen einer integrativen Religionskunde Fragen wie die folgende hervorragend behandeln und bejahen: „Dürfen arabische Christen Gott ‚Allah’ nennen?“ (dies ist zugleich der Titel eines aufschlussreichen Aufsatzes von Thomas Schirrmacher, siehe http://bucer.eu/uploads/media/mbstexte096.pdf). In einer integrativ angelegten Religionskunde erführen die Schüler – Juden, Christen wie Moslems – etwa, dass „Allah“ den alttestamentarischen Gottesbezeichnungen „El“ und „Elohim“ entspricht.

Woher sollen die Lehrer für das integrative und somit auch integrierende Fach Religionskunde kommen? Wenn es so ist, dass der Staat aufgrund seiner weltanschaulichen Neutralität nicht allein über die Inhalte des Religionsunterrichts entscheiden kann, mag er auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen sein. Doch gibt es keinen Grund dafür, in einem aufgeklärten Fach Religionskunde den Stoff „Islam“ ausschließlich von ehemaligen Stundenten islamischer Theologie und/oder Moslems unterrichten zu lassen. Ebenso wenig wie es einen Grund dafür gibt, dass ein Absolvent der Islamischen Theologie nicht in der Lage sein sollte, Schüler in Sachen Judentum oder Christentum zu unterrichten. In diesem Sinne fragt Hans Küng: „Kann ein gläubiger Jude oder Muslim sich wirklich sachgemäß über das Christentum äußern? Antwort: Zumindest so sachgemäß wie ein Franzose über Deutschland und ein Deutscher über Frankreich... Vermag nicht der ‚fremde Blick’ des je anderen oft leichter Probleme und Chancen zu erkennen als der des Insiders, dem alles schon vertraut ist?“ (H. Küng, Projekt Weltethos, Piper Verlag 1992, S. 138) Es geht ja nicht um die Ausübung einer bestimmten Religion, sondern darum, Wissen über Religionen vermittelt zu bekommen, das den Schülern ein mündiges und aufgeklärtes Urteil ermöglicht. Auf dem Lernniveau der Schule dürfte die fachliche Spezialisierung auf eine der drei großen prophetischen Religionen noch keine entscheidende Rolle spielen; und es wäre einfach zu bewerkstelligen, die Ausbildung von Lehramtsstudenten entsprechend anzupassen. Ganz anders freilich ist die Situation an den Universitäten: Eine historisch-kritische Auslegung des Koran erfordert Fachwissen, wie es zumeist nur dem Spezialisten zur Verfügung steht.

Bundesbildungsministerin Schavan gilt die Einrichtung neuer Zentren für islamische Theologie in Tübingen und Münster/Osnabrück zwecks Ausbildung von Imamen und Islam-Lehrern als „ein wesentlicher Beitrag zur Integration von Muslimen“ (http://www.bmbf.de/press/2965.php). Dieses Urteil scheint aus zwei Gründen anfechtbar. Zum einen führt der von den künftigen Lehrern zu erteilende – von den anderen prophetischen Religionen losgelöste – Islamunterricht zur räumlichen, geistigen und kommunikativen Trennung der Schüler voneinander. Zum anderen hätte im Vorfeld der Etablierung neuer Islamzentren deutlicher etabliert werden müssen, dass die dort vorzunehmende Forschung tatsächlich im Dienste einer nachholenden historisch-kritischen Auslegung des Koran stehen soll. Wobei diese Forschung vorbehaltlos ergebnisoffen zu sein hätte. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) im September 2008 seine Mitarbeit im Beirat des Zentrums für Religiöse Studien an der Universität Münster beendete. Als Grund wurden die Forschungsergebnisse von Prof. Sven Kalisch angegeben. Es wurde davon abgeraten, bei ihm zu studieren, da er an den Grundfesten des Islam rüttele, etwa indem er die Existenz Mohammeds anfechte.

[Hinzugefügt am 18. Oktober 2010. Modifiziert am 26. Oktober 2010]

Özkans Eid auf Gott
Online-Leserbrief an das
HAMBURGER ABENDBLATT
29. April 2010

ALLAH ist zunächst einmal nur das arabische Wort für das deutsche Wort GOTT. Das schwedische Wort für GOTT ist GUD, das französische DIEU, das englische GOD. Auch ein arabischsprechender Christ benutzt das Wort ALLAH. Bloß weil Schweden und Franzosen nicht das Wort GOTT benutzen, glauben sie noch lange nicht an ein anderes höchstes Wesen. Zweitens glauben Juden, Christen und Moslems nur an einen Gott. Diese Religionen kennen keine Vielgötterei. Man spricht deshalb vom Mono-Theismus dieser Religionen. Wer „zwischen unserem Gott und Allah“ einen deutlichen Unterschied zu erkennen meint, wie manche Theologen es zu tun scheinen, hat erstens nicht begriffen, dass es für GOTT in Fremdsprachen nun einmal ein anderes Wort gibt und führt zweitens einen Stereo-Theismus ein. Wer als Christ sagt, ALLAH sei ein anderer Gott, erkennt die Existenz eines zweiten Gottes an und hat damit den gemeinsamen Boden von Judentum, Christentum und Islam und seine eigene Religion verlassen. In Wahrheit ist es schlicht so, dass Juden, Christen und Moslems an einen einzigen Gott glauben, diesen aber auf unterschiedliche Weise begreifen. So ist es für Moslems unvorstellbar, dass Gott einen Sohn gehabt haben könnte. Gleichwohl ist Jesus im Koran ein wichtiger Prophet. Neben ihrer Forderung nach dem Verschwinden der Kruzifixe aus deutschen Klassenzimmern war Frau Özkans „Eid auf GOTT“ das Vernünftigste, was sie in dieser Situation tun konnte und ein wichtiger Beitrag zur Völkerverständigung. Wer dagegenhält, ALLAH sei ein anderer Gott, versucht zu verschleiern statt aufzuklären.
[Hinzugefügt am 5. Juni 2010]

Laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts Ifop lehnen 74% der französischen Muslima das Kopftuch ab. Etwas mehr als 50% von ihnen befürworten gar ein gesetzliches Verbot an Schulen. Die Präsidentin der Union muslimischer Familien in Marseille, Nassera Benmarnia, klagt: „Muslime gelten in der Öffentlichkeit allmählich als Sonderlinge, die sich nicht mehr um ihre Arbeit, Kinder und Wohnviertel kümmern, sondern die nur noch Religion und Schleier im Kopf haben.“
(Zitiert in DIE ZEIT, 22. Januar 2004, S. 8. Hinzugefügt am 1. Januar 2010)

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